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Verschwiegenheit
Da es sich bei einer Psychotherapie oder Selbsterfahrung um sehr intime und persönliche
Themen und Fragestellungen handelt, ist es selbstverständlich, dass alles, was Menschen an Anliegen
zu mir bringen, geschützt und nicht nach außen weitergegeben wird. Grundsätzlich werden keine Informationen an Dritte (Ehepartner, Institutionen, alle nicht an der Therapie Beteiligten) weitergegeben. Es darf kein an den Sitzungen nicht Beteiligter von mir ohne Erlaubnis des Patienten/Klienten
(z.B. Zusammenarbeit mit Eltern, Ärzten oder Gerichten) Informationen betreffend die Therapie
erhalten. Therapiegeheimnisse sind sogar von der Erlaubnis des Patienten ausgenommen.
In diesem Fall kann mich sogar der/die PatientIn/KlientIn nicht von der Verschwiegenheitspflicht
entbinden.
In Gruppen unterliegen auch die einzelnen Gruppenmitglieder der Verschwiegenheitspflicht,
um einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen für die einzelnen Mitglieder zu schaffen.
Auch Kinder und Jugendliche sind altersentsprechend an die Verschwiegenheitspflicht gebunden.
Es wird zu Beginn jedes Gruppenprozesses gesondert von mir darauf hingewiesen.
Im Falle von Selbst- oder Fremdgefährdung werden gesondert Regeln ausgehandelt.
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